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Allgemeine Geschäftsbedingungen

DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELTEN FÜR VERANSTALTUNGEN VOM LANDESVERBAND LIPPE AUF DER WALDBÜHNE AM HERMANNSDENKMAL.

ALLGEMEINES

(1) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für eine Veranstaltung auf der Waldbühne werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

(2) Auf dem Veranstaltungsgelände gilt das Hausrecht des Veranstalters. Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist zu jedem Zeitpunkt Folge zu leisten.

(3) Der Gast verpflichtet sich, die Veranstaltungsflächen und Anlagen sorgsam zu nutzen.

(4) Die Bestimmungen des „Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit“ nach der neuesten Fassung sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände zu beachten und einzuhalten.

(5) Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich mit dem Veranstalter zustande. Vertragspartner für die Gastronomie ist der Betreiber des jeweiligen Standes.

(6) Das Betreten des Leinwand-, Bühnen- und Backstagebereichs, sowie das Besteigen von Mauern, Gerüsten und Bäumen ist untersagt.

(7) Gäste, die sich oder andere gefährden, erheblich belästigen oder den Ablauf der Veranstaltung stören, können des Platzes verwiesen werden. Ein Anspruch auf Ersatz in jedweder Form besteht nicht.

EINTRITTSKARTEN & EINLASS

(8) Einlass wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Ein Anspruch auf bestimmte Sitz- oder Stehplätze besteht nicht. Das Mitbringen von eigenen Stühlen durch Besucher ist nicht gestattet. Bei ausverkauften Veranstaltungen werden keine Resttickets an der Abendkasse bereitgehalten.

(9) Für verloren gegangene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

(10) Der Gast ist verpflichtet, sein Ticket vor einer Vervielfältigung durch Dritte zu schützen. Wenn aufgrund unerlaubt vervielfältigter und bereits eingelöster Tickets ein Einlass nicht mehr gewährt werden kann, besteht für den rechtmäßigen Erwerber kein Anspruch auf Einlösung/Rückerstattung des Tickets. Auch kann dieser für etwaige Folgeschäden haftbar gemacht werden. Im Falle eines Missbrauchs behalten sich der Veranstalter zivil- und strafrechtliche Schritte vor.

(11) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen (z. B. alkoholisierten, unter Drogen stehenden oder randalierenden) Gästen den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verwehren oder solche Gäste während der Veranstaltung des Platzes zu verweisen. Sollten die Gäste bereits im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, wird der Nennwert der Karte nicht erstattet.

(12) Haustiere sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht erlaubt. Ausgenommen von dieser Regelung sind ausschließlich Hunde. Sollten jedoch die Tiere mit der für sie ungewohnten Umgebung überfordert sein und die Veranstaltungen stören, so kann der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die Hunde und ihre Besitzer während der Veranstaltung des Platzes zu verweisen. In diesem Fall wird der Nennwert der Karte nicht erstattet.

(13) Das Mitbringen von Speisen & Getränken auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet mit Ausnahme des Mondscheinkinos.

(14) Bereits gekaufte Karten können nicht umgetauscht oder zurückgenommen werden – außer bei einer Absage der Veranstaltung vor ihrem Beginn.

(15) Beim Online-Kauf von Eintrittskarten für o. g. Veranstaltungen besteht kein Widerrufsrecht  (vgl. § 312 Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Betreiber bindend und verpflichtend zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

UNTERBRECHUNG, VERZÖGERUNG ODER ABSAGE EINER VERANSTALTUNG | PROGRAMMÄNDERUNGEN

(16) Eine Absage erfolgt grundsätzlich über die Veranstaltungsleitung.

(17) Bei einer Veranstaltung unter freiem Himmel trägt der Gast das Wetterrisiko. Die Veranstaltungen finden auch bei nicht optimalen Wetterbedingungen, z.B. Regen, statt. Aus wetterbedingten Gründen behält sich der Veranstalter jedoch vor, den Beginn der Aufführung zu verzögern oder eine bereits laufende Veranstaltung zu unterbrechen. Ein Erstattungsanspruch auf den Gegenwert der erworbenen Eintrittskarte besteht in diesen Fällen nicht. Regenschirme müssen während der Vorstellungen geschlossen sein, um die Sicht anderer Gäste nicht zu beeinträchtigen.

(18 ) Extremwetterlagen wie Gewitter und Sturm können einen Abbruch oder eine Absage von Veranstaltungen notwendig machen. Bei einer Absage vor Beginn der Veranstaltung besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Bei einem Abbruch nach Beginn der Veranstaltung wird der Eintrittspreis erstattet, wenn der Abbruch während der ersten Spielhälfte der Veranstaltung erfolgt. Bei einer Absage während der zweiten Hälfte der Veranstaltung erfolgt keine Erstattung. Eine Erstattung erfolgt automatisch auf dem gewählten Zahlungsweg.

(19) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn der Aufführung wegen technischer Ausfälle zu verzögern oder die laufende Veranstaltung zu unterbrechen. Ein Erstattungsanspruch auf den Gegenwert der erworbenen Eintrittskarte oder sonstige angefallene Kosten besteht in diesen Fällen nicht.

(20) Programmänderungen bleiben vorbehalten.

HAFTUNG

(21) Der Veranstalter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden. Es besteht in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz.

(21) Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene und gestohlene Gegenstände.

(23) Die Haftung des Veranstalters ist in Fällen lediglich leicht fahrlässigen Handelns für vertragsuntypische oder unvorhersehbare Schäden ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht das Leben, den Körper oder die Gesundheit oder eine übernommene Garantie betrifft und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Eine wesentliche Vertragspflicht ist jede Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Dieser Haftungsausschluss umfasst auch Fälle von höherer Gewalt, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Hierzu wird auf die Regelung unter (16) und (18) verwiesen.

SONSTIGES

(24) Der Besucher parkt sein KFZ auf eigene Gefahr. Fahrzeuge dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Beim Parken beachten Sie bitte ggf. die Hinweise der Ordnungskräfte.

(25) Gewerblicher Handel darf auf dem gesamten Gelände ausschließlich von Geschäftspartnern des Veranstalters betrieben werden. Das Verteilen oder Auslegen von Werbematerialien jedweder Art darf nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters erfolgen.

(26) Der Veranstalter  weist darauf hin, dass die Anfertigung von Video-, Foto- und Tonaufnahmen während der laufenden Kinovorstellungen strengstens untersagt ist. Jeder Fall der verbotswidrigen Aufnahme von Filmen oder Filmsequenzen bzw. die verbotswidrige Anfertigung von Tonmitschnitten wird zur Anzeige gebracht.

(27) Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ein, dass durch den Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen erstellt, vervielfältigt oder gesendet werden, um sie in audiovisuellen Medien zu Werbezwecken zu nutzen. Eine Vergütung des Inhabers erfolgt nicht.

(28) Das Rauchen im Wald ist grundsätzlich zwischen März und Oktober untersagt, so auch auf unserem kompletten Gelände. Jedoch ist im Bereich der Gastronomie ein Raucherbereich eingerichtet, in dem trotzdem geraucht werden darf. Verstöße werden mit Ausschluss der Veranstaltung geahndet; der Veranstalter behält sich straf- und zivilrechtliche Schritte vor.

(29) Mit dem Kauf der Eintrittskarte erkennt der Käufer diese AGB als verbindlich an. Sollte einer der obigen Punkte unwirksam sein, so tritt die diesen AGB am nächsten stehende gesetzliche Regelung in Kraft (salvatorische Klausel). Die übrigen Punkte bleiben weiterhin wirksam.

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